Allgemeine Geschäftsbedigungen

Um alkoholische Getränke bestellen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Vivero GmbH schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile der AGB wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kauf-vertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB. 

Angebote

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmtem Gültigkeitstermin handelt.

Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn eine Partei Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Eine Offerte ist drei Monate lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster werden Eigentum des Käufers.

Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Käufer dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Verkäufer bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail innert nützlicher Frist oder gemäss Vereinbarung.

Wünscht der Käufer Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Verkäufer innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Verkäufer während zwei Wochen gebunden.

Für Produkte, die bereits hergestellt oder geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

Termine

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die vereinbarten Produkte an den oder kurz vor den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Käufer sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Käufer

  • auf weitere Lieferungen verzichten (was er dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen hat);
  • Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist (was unverzüglich vereinbart werden muss);
  • dem Verkäufer eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen (erfüllt der Verkäufer bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Käufer, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten).

Der Verkäufer muss den Käufer so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Verkäufer liefert die Produkte in der bestellten Ausführung.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Verkäufers.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Käufer die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt, verdeckte Mängel ausgeschlossen. Der Käufer ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die aufgeführten Preise sind Nettopreise in Schweizerfranken. Die Mehrwertsteuer ist bei den Verkaufspreisen inklusive.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt,

  • sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen;
  • und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.

Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Der Käufer darf mit Gegenansprüchen an den Verkäufer verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.

Gewährleistung

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Bei Mängeln an den gelieferten Waren kann der Käufer Wandelung oder Minderung oder Waren derselben Gattung als Ersatz verlangen. Es gelten die Bestimmungen des OR.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Wenn der Käufer die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Käufer die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Verkäufer, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

Rücksendung und Rückerstattung

Die Rückerstattung kann bis 30 Tage nach Kaufdatum beantragt werden. Darüber hinaus garantieren wir keine volle Rückerstattung. Um eine Rückerstattung zu erhalten, muss die Ware sich in ungeöffnetem und unbeschädigtem Zustand befinden.

Bitte verwende folgende Adresse für die Rücksendung:
Vivero GmbH, Buechring 16, 4434 Hölstein

Die Versandkosten für Rücksendungen sind vom Kunden zu tragen, ausser:

  • Sie haben den falschen Artikel erhalten
  • Der Artikel ist defekt oder unvollständig

Zudem ist der Kunde verantwortlich dafür sicherzustellen, dass die Ware unbeschädigt bei uns ankommt. Wir empfehlen ein Versand-Tracking.

Umtausch

Wir tauschen Produkte um, sofern sie sich in ungeöffnetem und einwandfreiem (unbeschädigt) Zustand befinden. Ausgenommen sind Defekte, die auf eine unsachgemässe Verpackung zurückzuführen sind.

Sobald die Ware bei uns eingetroffen ist und wir deren Qualität überprüft haben, wird die Rückerstattung in die Wege geleitet. Diese wird ausschliesslich auf das beim Kauf angegebene Konto getätigt. Andernfalls muss eine Kaufbestätigung vorliegen.

Die Dauer des Umtauschs kann je nach Zieladresse länger dauern. Dies betrifft insbesondere Adressen ausserhalb der Schweiz.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist am Sitz von Vivero GmbH. Vivero GmbH darf jedoch auch das Gericht am Sitz der anderen Partei aufrufen.

Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Februar 2020 / Vivero GmbH /  4434 Hölstein